AGB
IFS Studentenkurse - Institut Dr. Rampitsch
1. GÜLTIGKEIT
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von IFS Studentenkurse – Institut Dr. Rampitsch (MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i; im Folgenden „IFS“) angebotenen Kurse, Lehrgänge, Seminare und Ausbildungen, sofern sie den Kursteilnehmer*innen vor oder bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht wurden und in den Vertrag einbezogen sind. Mit der Anmeldung gibt der/die Kursteilnehmer*in, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. An das IFS gerichtete Erklärungen und Anzeigen (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. ANMELDUNG
Die Kursanmeldung kann über die Homepage des IFS, postalisch mittels Anmeldeformular oder persönlich im Institut erfolgen und ist verbindlich. Verbraucher*innen können bei einer Online-Buchung gemäß § 11 FAGG von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Das Rücktrittsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen des § 18 FAGG, insbesondere dann nicht, wenn das IFS mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Das IFS ist berechtigt, eine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ab Einlangen, spätestens jedoch bis zum jeweiligen Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag kommt erst mit Zusendung oder persönlicher Übergabe der Anmeldebestätigung zustande.
3. BEZAHLUNG
Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer*in eine Rechnung samt Zahlschein per Post. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf das dort genannte Konto des IFS zu entrichten. Ab einer Kursgebühr von EUR 1.000,00 kann eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Ratenzahlung besteht nicht; die konkreten Zahlungsmodalitäten sind im Einzelfall mit dem IFS zu vereinbaren. Wird auf der Homepage des IFS für einen bestimmten Kurs eine monatliche Zahlungsweise angeboten und nimmt der/die Kursteilnehmer*in dieses Angebot in Anspruch, gilt Folgendes: Voraussetzung für die monatliche Zahlung ist die Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats. Der/die Kursteilnehmer*in verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Fälligkeitstermin Sorge zu tragen. Kommt es zu zwei aufeinanderfolgenden Rücklastschriften aus vom/von der Kursteilnehmer*in zu vertretenden Gründen, wird der gesamte noch offene Kursbeitrag zur Zahlung fällig (Terminverlust). Die Zahlung hat unverzüglich mittels Überweisung zu erfolgen. Rücklastschriftspesen sowie nachweislich angefallene und vom/von der Kursteilnehmer*in verschuldete Bankspesen werden weiterverrechnet. Im Fall des Zahlungsverzugs sind Verbraucher*innen verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus können nur jene zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
4. KOSTENÜBERNAHME DURCH FÖRDERSTELLEN
Verfügt der/die Kursteilnehmer*in über eine Förderzusage von AMS, waff oder einer anderen Förderstelle, entsteht daraus kein Vertragsverhältnis zwischen der Förderstelle und dem IFS. Die Verpflichtung des/der Kursteilnehmer*in, die Kursgebühr zu begleichen, bleibt bestehen, bis die Förderstelle gegebenenfalls die ausständige Kursgebühr bezahlt hat. Kommt die Förderung nicht zur Auszahlung (z. B. wegen Nichtteilnahme am Kurs, aus welchem Grund auch immer), bleibt die Zahlungsverpflichtung des/der Kursteilnehmer*in unberührt.
5. KURSTEILNAHME
Ausschließlich eine dem Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend erfolgte Anmeldung und Anmeldebestätigung berechtigt den/die Kursteilnehmer*in zur Kursteilnahme. Wenn der/die Kursteilnehmer*in zu Kursbeginn die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, dem Kurs unentschuldigt fernbleibt und für das IFS auch am nächstfolgenden Werktag nicht erreichbar ist, hat das IFS das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
6. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens des IFS festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Die Mindestteilnehmer*innenzahl ist sieben Personen, sofern in der Kursbeschreibung auf der Homepage des IFS nicht anders genannt. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, so behält sich das IFS das Recht vor, den Kurs abzusagen.
7. MEHRSEMESTRIGE LEHRGÄNGE
Die Anmeldung gilt immer für den gesamten Kurs, auch bei mehrsemestrigen Lehrgängen. Semesterweise Anmeldung oder Stornierung ist nicht möglich.
8. STORNIERUNG
Ungeachtet von einem allfälligen gesetzlichen Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 11 FAGG, das durch diese Bestimmung unberührt bleibt, kann der/die Kursteilnehmer*in die Anmeldung bis 31 Tage vor Kursbeginn kostenfrei stornieren; bei einer Stornierung ab 30 Tage bis 16 Tage vor Kursbeginn werden 30 % des Kursbeitrags, ab 15 Tage vor Kursbeginn 50 % des Kursbeitrags als pauschalierter Schadenersatz verrechnet. Der/die Kursteilnehmer*in ist berechtigt, bis zum Kursbeginn eine geeignete Ersatzteilnehmer*in namhaft zu machen; tritt diese mit Zustimmung des IFS in den Vertrag ein, entfällt die Stornogebühr ganz oder anteilig.
9. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS
Durch die Anmeldung erkennt der/die Kursteilnehmer*in Folgendes an: Die Teilnahme an sämtlichen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Kursteilnehmer*innen haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst. Das IFS behält sich das Recht vor, Kursteilnehmer*innen bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Abmahnung entfällt nur, wenn eine sofortige Entfernung aus der Veranstaltung zur Wahrung der Sicherheit unumgänglich ist.
10. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
Teilnehmer*innen bringen persönliche Gegenstände wie Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder Kursunterlagen auf eigenes Risiko mit. Das IFS übernimmt keine Beaufsichtigung solcher Gegenstände. Die Haftung des IFS für durch ihre Mitarbeiter*innen verursachten Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer*innen wird für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11. BESTÄTIGUNGEN/LEISTUNGSBEURTEILUNG
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem die Kursgebühr bezahlt worden und der Kurs beendet ist, wobei nur jene Unterrichtseinheiten bestätigt werden, der/die Kursteilnehmer*in auch tatsächlich absolviert hat. Der Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung besteht nur, wenn die Anwesenheit mindestens 75 % beträgt. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden.
12. ÄNDERUNGEN
Das IFS behält sich vor, Änderungen an Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, des Kursortes, der Durchführungsform oder der Kurstermine vorzunehmen, soweit diese Änderungen aus zwingenden rechtlichen Gründen oder aufgrund unvorhersehbarer, sachlich gerechtfertigter Umstände erforderlich werden (z. B. Ausfall eines/einer Trainer*in, unvorhergesehene Raumsituation). In einem solchen Fall wird den Teilnehmer*innen ein Ersatztermin angeboten oder der Kursinhalt in gleichwertiger Weise angepasst. Eine Änderung der Kursgebühr ist nur zulässig, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Auflagen oder sonstiger objektiver, nachweisbarer Umstände erforderlich ist und die Teilnehmer*innen rechtzeitig vor Beginn des betroffenen Kursabschnitts schriftlich informiert werden. Eine kurzfristige, willkürliche Erhöhung der Kursgebühr nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen. Erstattungsansprüche bestehen nur insoweit, als der Kurs infolge der Änderungen tatsächlich nicht wahrgenommen werden kann oder ein Angebot nicht gleichwertig ersetzt wird.
13. DATENVERARBEITUNG
Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des/der Anmelderin, dass sie vom IFS automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kontaktdaten des/der Kursteilnehmer*in werden an die Trainer*innen des Kurses weitergegeben, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Der IFS darf die Kontaktdaten darüber hinaus verwenden, um den/die Kursteilnehmer*in über eigene Bildungsangebote, Veranstaltungen oder ähnliche Produkte des IFS zu informieren. Diese Zusendung eines Newsletters oder elektronischer Werbung erfolgt nur nach ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung des/der Kursteilnehmer*in, die jederzeit widerrufen werden kann. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
14. GEGENFORDERUNGEN
Gegen den Anspruch des IFS auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme und wurden gerichtlich festgestellt bzw. seitens des IFS anerkannt.
15. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart.
16. ABHALTUNG VON KURSEN, SEMINAREN, LEHRGÄNGEN UND AUSBILDUNGEN
Die Kurse werden grundsätzlich in Form von Präsenzveranstaltungen, teilweise auch in Verbindung mit E-Learning, abgehalten. Sollte die Abhaltung von Präsenzveranstaltungen aufgrund besonderer Ereignisse (z.B. Epidemien, Pandemien, sonstige behördliche Einschränkungen und andere von IFS nicht beeinflussbare Ereignisse) nicht möglich oder nicht zumutbar sein (z. B. weil die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können), behält sich die IFS vor, die Präsenzveranstaltungen ausschließlich über Internetkurse (z. B. Webinare) etc. im Rahmen des ausschließlichen E-Learnings durchzuführen. Dem/Der Kursteilnehmer*in stehen in diesem Fall weder ein Rücktrittsrecht noch das Recht zu, den vereinbarten Kursbeitrag zu kürzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die IFS an der jeweiligen Einschränkung des Betriebes ein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) trifft.