Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur leichteren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde auf gendergerechte Formulierungen (z.B. der/die KursteilnehmerIn) verzichtet, gemeint sind aber jeweils in gleicher Weise Frauen und Männer.


1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle vom "IFS Studentenkurse-Institut Dr. Rampitsch', eingetragen im Firmenbuch unter 4-3-2-1 Lernen mit Erfolg Mag. Kühnelt GmbH, (im folgenden kurz IFS genannt) in Klagenfurt abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2. Das IFS Klagenfurt versteht sich als studienergänzende Einrichtung, die das Beschleunigen des Studienfortganges und die Erhöhung des Studienerfolges zum Ziel hat. Die angebotenen Kurse dienen der Prüfungsvorbereitung und der Stoffsicherung. Das IFS verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen.


3. Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich, über unsere Homepage, per Email oder persönlich in unserem Institut. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens des IFS. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen. Das IFS behält sich allerdings das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


4. Nach Erhalt der Rechnung (wird per Post zugeschickt) ist der gesamte Kursbeitrag bar im IFS Klagenfurt Sekretariat bzw. durch Überweisung auf das 4-3-2-1 Konto Nr. 1118611 bei der Steiermärkischen Bank (BLZ 20815) zugunsten von Mag. Kühnelt GmbH einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über den gesamten Kursbeitrag auf dem Konto bzw. dessen Barzahlung im IFS Klagenfurt Sekretariat hat vor Kursbeginn zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten von IFS Klagenfurt entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.


5. Ausschließlich eine dem Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer - unbeschadet der Verpflichtung zur Bezahlung des gesamten Kursbeitrages ab der Anmeldung - zur Kursteilnahme.


6. Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens des IFS Klagenfurt festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich das IFS Klagenfurt das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Überschreitung der vom IFS Klagenfurt festgelegten maximalen Kursteilnehmerzahl wird der Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung samt der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung herangezogen.


7. Wird der Kurs seitens des IFS abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Dem Kursteilnehmer wird auf schriftlichen Antrag der bereits bezahlte Kursbeitrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die das IFS Klagenfurt einzustehen hat.


8. Die Stornierung einer Kursanmeldung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50 % und bei sonstiger Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, 100 % des Kursbeitrages als Stornogebühr verrechnet. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes, per Telefax oder Email erfolgen.


9. Das IFS Klagenfurt haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmern in entsprechender Form mitgeteilt.


10. Bei groben Disziplinverstößen und bei wiederholten Verstößen gegen die Institutsordnung ist die Kursleitung berechtigt, den Kursteilnehmer vom weiteren Besuch des Kurses auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Refundierungsanspruch der Kurskosten.


11. Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie vom IFS im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden.


12. Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens des IFS anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmers gegenüber dem IFS ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.